Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)

Frühe Hilfen sind die wirksamsten Hilfen.
Deshalb setzt die sonderpädagogische Förderung bereits im Vorschulalter ein.

  • Für Kinder mit Entwicklungsrisiken in den letzten 2 Jahren vor Schulbeginn
  • in kleinen Gruppen
  • mit geschultem Fachpersonal

Wege in die SVE

Ein Kind ist im Bereich Lernen, Sprache und/oder Verhalten auffällig bzw. entwicklungsverzögert. Die Eltern sorgen sich um die Entwicklung ihres Kindes, das Kind wird im Kindergarten auffällig oder die Eltern werden von einem Fachdienst (z.B. Frühförderungsstelle, niedergelassene Praxis, KJAD) auf die Möglichkeit der vorschulischen Förderung in einer SVE aufmerksam gemacht. Es besteht Beratungsbedarf. Es gibt grundsätzlich vier Möglichkeiten, wohin man sich wenden kann:

  1. Zentrale Beratungsstelle für Kinder/Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderungen (ZEBBEK)

    Hier erfolgen in der Regel eine medizinische und psychologische Untersuchung des Kindes, verbunden mit eingehender Beratung über Fördermöglichkeiten für das Kind sowie Kontaktaufnahme mit der zuständigen SVE.

    Gesundheitsamt Nürnberg ZEBBEK
    Burgstr. 4
    90403 Nürnberg
    Tel. 0911 231-3807
    (Sekretariat Mo-Fr 08:30-15:30 Uhr)

  2. Beratungsstelle für Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf

    Hierhin können sich die Eltern (v.a. von jüngeren Kindern) wenden. Es findet eine ausführliche Diagnostik statt, die Grundlage für ein Gutachten, sowie eine Beratung mit Empfehlung ist.

    • Förderung (Psychomotorik, Spielgruppe, Sprachtherapie) in der Beratungsstelle
    • Logopädie, Ergotherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten
    • Förderung durch andere Fachdienste
      (Lebenshilfe, Kinderhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, HNO-Arzt)
    • Aufnahme in eine SVE
      • Beratungsstelle nimmt Kontakt zur SVE auf
      • Gutachten wird weitergeleitet
      • bei freiem Platz erfolgt Aufnahme

    Beratungsstelle
    Allersberger Str. 61
    90461 Nürnberg
    Tel. 0911 468077

  3. Eltern wenden sich direkt an zuständige SVE

    Über die SVE und die dort zuständige Sonderschullehrerin: die Eltern werden mit dem Kind vorstellig, es erfolgt ein Anamnesegespräch, Erhebung des Leistungs- und Entwicklungsstandes des Kindes und Erstellung eines Gutachtens bei der Aufnahme.

  4. Kindergarten

    Der Kindergarten wendet sich an das zuständige Förderzentrum und beantragt mit Einverständnis der Eltern mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH). Hierfür wird der entspechende Vordruck an das zuständige Förderzentrum geschickt.