Frühe Hilfen sind die wirksamsten Hilfen.
Deshalb setzt die sonderpädagogische Förderung bereits im Vorschulalter ein.

  • Für Kinder mit Entwicklungsrisiken in den letzten 2 Jahren vor Schulbeginn
  • in kleinen Gruppen
  • mit geschultem Fachpersonal

Wege in die SVE

Ein Kind ist im Bereich Lernen, Sprache und/oder Verhalten auffällig bzw. entwicklungsverzögert. Die Eltern sorgen sich um die Entwicklung ihres Kindes, das Kind wird im Kindergarten auffällig oder die Eltern werden von einem Fachdienst (z.B. Frühförderungsstelle, niedergelassene Praxis, KJAD) auf die Möglichkeit der vorschulischen Förderung in einer SVE aufmerksam gemacht. In der Regel gibt es zwei Wege in die SVE:

  1. Kindergarten

    Der Kindergarten wendet sich an das zuständige Förderzentrum und beantragt mit Einverständnis der Eltern mobile sonderpädagogische Hilfe (MSH). Hierfür wird der entspechende Vordruck an das zuständige Förderzentrum geschickt.

  2. Eltern wenden sich direkt an zuständige SVE

    Über die SVE und die dort zuständige Sonderschullehrerin: die Eltern werden mit dem Kind vorstellig, es erfolgt ein Anamnesegespräch, Erhebung des Leistungs- und Entwicklungsstandes des Kindes und Erstellung eines Gutachtens bei der Aufnahme.